Zwei Jahre Probezeit? Das muss nicht sein!
Die Probezeit für Fahranfänger dauert zwei Jahre. Innerhalb dieser "Bewährungszeit" werden Verkehrsverstöße härter geahndet und enden meist mit der Anordnung, ein ASF-Seminar zu besuchen. Bei groben Verstößen kann die Probezeit sogar auf 4 Jahre erhöht werden. Bei uns können Sie mit dem Besuch eines freiwilligen Fahranfänger-Seminars (FSF) Ihre Probezeit um ein ganzes Jahr verkürzen. Wer seinen Führerschein (Klasse B) seit mindestens 6 Monaten besitzt kann am FSF teilnehmen.
Kursaufbau Wenn Sie freiwillig an einem FSF-Seminar teilnehmen möchten können Sie sich direkt an uns wenden. Wir benachrichtigen Sie über die kommenden Kurstermine. Laut Gesetzgeber muss der Kurs aus 6 - 12 Personen bestehen. Der Kurs gliedert sich in drei Gruppensitzungen (a 90 Minuten) und eine Beobachtungsfahrt (a 60 Minuten). Außerdem wird ein Sicherheitstraining (a 240 Minuten) durchgeführt, in dem Gefahrensituationen simuliert und korrektes Fahrverhalten geübt werden. Es ist keine Prüfung erforderlich. Jeder Teilnehmer erhält eine Bescheinigung, die bei der Straßenverkehrsbehörde eingereicht werden muss.
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