Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF)

 


Die "Nachschulung" für junge Fahrer

Das ASF-Seminar richtet sich an Fahranfänger, die innerhalb der gesetzlichen Probezeit im Straßenverkehr auffällig geworden sind. Bei einem "A-Verstoß" oder zwei "B-Verstößen" ist man zur Teilnahme am ASF verpflichtet.

Zu den A-Verstößen (schwere Vergehen) zählen unter anderem:

  • Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h (innerorts oder außerorts)
  • Verstoß gegen die Null-Promillegrenze
  • Überfahren einer roten Ampel
  • Überholen im Überholverbot oder verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht)

Zu den B-Verstößen (leichtere Vergehen) zählen beispielsweise:

  • Abgelaufene Betriebserlaubnis
  • Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern beim Abbiegen
  • Fahren mit stark abgefahrenen Reifen
  • Überschreitung der Frist zur Haupt- oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate
  • Verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen


Kursaufbau

Bitte setzen Sie sich zunächst mit uns in Verbindung, nachdem Sie die Anordnung zur Teilnahme an einem ASF-Seminar erhalten haben. Wir leiten den Antrag so schnell wie möglich an die zuständige Behörde weiter. Sie werden selbstverständlich von uns benachrichtigt, sobald der nächste Kurs stattfindet. Die Teilnahmerzahl muss vom Gesetzgeber aus immer 6 - 12 Personen betragen.

  • Der Kurs besteht aus vier Gruppensitzungen (a 135 Minuten) und einer Beobachtungsfahrt (a 30 Minuten) im öffentlichen Straßenverkehr.
  • Ebenso wie beim ASP-Kurs muss bei ASF keine Prüfung abgehalten werden. Jeder Teilnehmer bekommt eine Bescheinigung über seine Teilnahme.
  • Die Bescheinigung muss bei der Behörde eingereicht werden.
  • Bitte beachten Sie die Fristen zur Einreichung der Bescheinigung.

 

Fahrschule Kessner
Über der Seeme 18
63654 Büdingen

Tel.: 0 60 42 - 28 88
Fax: 0 60 42 - 30 30

info@fahrschule-kessner.de

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Im Ziegelhaus 19
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Hanau
Bruchköbeler Landstraße 66
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