Fahrschule Kessner

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Qualifikation für Berufskraftfahrer

OmnibusWir bieten alle nötigen Qualifizierungsmaß-nahmen für Berufskraftfahrer an. Durch das so genannte Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG), das am 1. Oktober 2006 in Kraft getreten ist, wurde eine europäische Richtlinie umgesetzt, die einige Änderungen für Bus- und LKW-fahrer mit sich bringt. Zukünftig müssen Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr durchführen, besondere Qualifikationen nachweisen um weiterhin in diesem Gewerbe arbeiten zu dürfen. Betroffen sind die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE.

Die Pflicht zu einer Grundqualifikation besteht für Fahrer im Personenverkehr (Bus) ab dem 10. September 2008 und im Güterkraftverkehr (LKW) ab dem 10. September 2009. Fahrerinnen und Fahrer, die bis dahin bereits den entsprechenden Führerschein erworben haben, müssen keine Grundqualifikation nachweisen! Es besteht jedoch die Verpflichtung innerhalb von fünf Jahren eine erste Weiterbildung zu absolvieren, die im Abstand von fünf Jahren aufgefrischt werden muss. 

Für weitere Informationen oder zur Anmeldung können Sie sich jederzeit an uns wenden.